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"Bobinger Fischerjugend" |
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Jugendliche vom achten bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit der Handangel ihrer Aufsichtsperson (die selbstverständlich im Besitze eines gültigem Fischereischeines und dem für das Gewässer gültigen Erlaubnisschein sein muß) angeln. Vom zehnten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit, kann der Jugendliche mit einem bei seiner Heimatgemeinde zu lösenden Jugendfischereischein - unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers - selbständig fischen. Er benötigt dazu zusätzlich einen auf seinen Namen ausgestellten Erlaubnisschein. Ab dem vierzehnten Lebensjahr kann der Jugendliche den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben. Zum Erwerb ist das Ablegen der staatlichen Fischerprüfung Voraussetzung. Er ist dann berechtigt, eigenverantwortlich, ohne Aufsichtsperson zu fischen. Zusätzlich benötigt er den das Gewässer betreffenden Erlaubnisschein. |
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